Im Arbeitsrecht steht zumeist die Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses im Vordergrund. Wenn gewünscht, versuche ich
bereits vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine gütliche Einigung
zu erzielen. Diese besteht zumeist in einer Abfindung. Ist die
Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses nicht zu vermeiden,
werden Ihre Interessen im Klagewege geltend gemacht.
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